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Ihr Vertrauen ist unser Ansporn. Durch stets transparente Arbeitsergebnisse mit einem meßbaren Mehrwert wollen wir zum Erfolg Ihres Unternehmens beitragen.

Unser Unternehmen unterliegt jedoch den Einschränkungen nach § 6 Nr. 4 StBerG, d. h. wir sind nicht berechtigt, Jahresabschlüsse nach den §§ 4, 5 EStG zu erstellen.

Wir bieten folglich keine Steuerberatung, sondern nur das Verbuchen der laufenden Geschäftsvorfälle an.

Die Lohnabrechnung sowie die Lohnsteuer-Anmeldung ist uns gesetzlich erlaubt.

Eine entsprechende Aus- und Weiterbildung, absolute Verschwiegenheit und unbedingte Termintreue sind für uns existenzielle Berufspflichten, darauf können Sie jederzeit vertrauen.

Unser Unternehmen versteht sich als Dienstleister für klein- und mittelständische Unternehmen (KMU). Zu unseren Schwerpunkten gehören die Durchführung von laufenden Lohnrechnungs- und Buchführungsarbeiten ebenso wie die Beratung von Unternehmen zu betriebswirtschaft-lichen Fragestellungen. Unsere Leistungen erbringen wir grundsätzlich nur

  • im Rahmen der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung (GoB),
  • nach den Richtlinien für EDV-gestützte Buchführungssysteme (GoBS),
  • nach der Datenübermittlungsverordnung der Krankenkassen (DEÜV) und
  • nach geltendem Recht (v.a. BGB, HGB, SGB, UStG, KStG, EStG, GewStG).

Auch Mahnwesen, Inkasso, Statistiken, Darlehens- oder Betriebskostenabrechnungen erledigen wir professionell nach Ihren Vorgaben.

Zu unseren ständigen Kunden zählen unter anderem

  • Ärzte, Baumgutachter, Notare und Softwareentwickler ebenso wie
  • Autowerkstätten, Einzelhandelsgeschäfte, Omnibus- und Reiseunternehmen,
  • Landwirtschaftsbetriebe, Kraftfutterwerke, gewerbliche und private Vermieter,
  • Handwerksunternehmen wie Maler, Heizungs- und Sanitärinstallateure, Friseure,
  • Musikinstrumentenbauer, Bildhauer, Restauratoren, Kanalreinigung und -sondierung
  • sowie das Veranstaltungs- und Bewachungsgewerbe.

Wir kooperieren mit Ihrem individuellen Steuerberater im Rahmen freier Mitarbeit oder nach Ihrer Auftragsvergabe uneingeschränkt. Die Daten der laufenden Buchhaltung werden nach elektronischer Datenübergabe an Ihren Steuerberater bei diesem eingelesen, bis zum Jahres-abschluss fortgeführt und die notwendigen Steuererklärungen daraus abgeleitet und erstellt. Sie haben dadurch die zusätzliche Sicherheit, dass alle nach Abgabenordnung notwendigen Daten in zwei Systemen vorgehalten und regelmäßig gesichert werden.

Unternehmer und Unternehmerinnen, die uns bereits vertrauen, wissen unsere Services sehr zu schätzen. Wenn auch Sie unsere Dienstleistungen in Anspruch nehmen wollen, kontaktieren Sie uns einfach unverbindlich, vielleicht können wir auch Ihren Ansprüchen Rechnung tragen.

Und gut zu wissen - Wir sind immer für Sie da, auch in schwierigen Situationen.