durch transparente Arbeitsergebnisse mit einem meßbaren Mehrwert für Ihr Unternehmen, durch permanente Weiterbildung und absolute Termintreue.
Ohne stets aktuelles Wissen über die wichtigsten Steuergesetze wie EStG, KStG, UStG, AO, GewStG, BewG und Sozialgesetzbücher ist die Erstellung lfd. Finanz-, Anlagen- und Lohnbuchhaltungen praktisch gar nicht durchführbar.
Wir unterliegen jedoch den Einschränkungen des § 6 Nr. 4 StBerG, d. h. wir sind nicht berechtigt, Abschlüsse nach §§ 4, 5 EStG zu erstellen. Wir bieten folglich keine Steuerberatung an, sondern nur das Verbuchen laufender Geschäftsvorfälle und uneingeschränkt die Lohnabrechnung für Ihr Unternehmen.
Wir arbeiten mit moderner Hard- und zertifizierter Software. Eine regelmäßige Fortbildung und absolute Verschwiegenheit ist für uns existenzielle Berufspflicht.
Gewinnen Sie einfach Zeit zur Erledigung der notwendigen Aufgaben in Ihrem Unternehmen, ... wir erledigen das, was Sie bei der Wahrnehmung Ihrer Kern-kompetenzen hindert - ganz einfach - ganz selbstverständlich - ganz persönlich - als wären Sie es selbst.
Und gut zu wissen - Wir sind für Sie da, auch in schwierigen Situationen.